Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung

Der Kanton Luzern und sämtliche Einwohnergemeinden des Kantons bilden zur Planung, Organisation und Finanzierung der institutionellen Sozialhilfe gemäss § 21 des Sozialhilfegesetzes sowie der Gesundheitsförderung und Prävention gemäss § 46 Absatz 3 des Gesundheitsgesetzes einen Zweckverband des kantonalen öffentlichen Rechts. Der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) leistet jährlich rund 7,7 Millionen Franken Finanzhilfen an Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich. Der ZiSG ist ausschliesslich im Kanton Luzern tätig.

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30.09.2025

Neue Website 2025

Mit grosser Freude präsentieren wir Ihnen die neue Website des ZiSG. In frischem Gewand und mit klarer, benutzerfreundlicher Struktur bietet sie einen leicht zugänglichen Überblick über die vom ZiSG mitfinanzierten Leistungen. So möchten wir einerseits das breite Wirkungsspektrum sichtbar machen und andererseits den Dialog mit unseren Anspruchsgruppen weiter vertiefen. Besonders wichtig ist uns dabei, Orientierung, Übersicht, Einblick und Transparenz im Leistungsportfolio zu schaffen. Die neue Website erlaubt es, alle unterstützten Leistungen auf einen Blick darzustellen oder gezielt nach den Förderschwerpunkten zu filtern.
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05.08.2025

Organisationspass 2025

Wir freuen uns, Sie im Rahmen der Behördenschulung zum Organisationspass einzuladen. Erhalten Sie bleibende Einblicke in die Arbeit unserer Organisationen vor Ort und entdecken Sie, wie sie mit innovativen Angeboten Impulse setzen, die nachhaltig wirken. Seien Sie dabei und lassen Sie sich inspirieren.
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Förderbereiche

Der Verband plant, organisiert und finanziert Leistungen der institutionellen Sozialhilfe  sowie Leistungen der Gesundheitsförderung und der Prävention. Die Verbandsleitung hat sich auf folgende Priorisierung festgelegt: