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Der Kanton Luzern und sämtliche Einwohnergemeinden des Kantons bilden zur Planung, Organisation und Finanzierung der institutionellen Sozialhilfe gemäss § 21 des Sozialhilfegesetzes sowie der Gesundheitsförderung und Prävention gemäss § 46 Absatz 3 des Gesundheitsgesetzes einen Zweckverband des kantonalen öffentlichen Rechts. Der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) leistet jährlich rund 7,7 Millionen Franken Finanzhilfen an Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich. Der ZiSG ist ausschliesslich im Kanton Luzern tätig.
Der Verband plant, organisiert und finanziert Leistungen der institutionellen Sozialhilfe sowie Leistungen der Gesundheitsförderung und der Prävention. Die Verbandsleitung hat sich auf folgende Priorisierung festgelegt: