Über den ZiSG

Der Verband plant, organisiert und finanziert Leistungen der institutionellen Sozialhilfe gemäss § 21 des Sozialhilfegesetzes sowie Leistungen der Gesundheitsförderung und der Prävention gemäss § 46 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes. Er koordiniert die Leistungen der Gemeinden und des Kantons unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Entwicklungen, fördert die flächendeckende Ausrichtung der Leistungen und entwickelt Instrumente für die zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Verbandsaufgaben.

Der ZiSG wird zur einen Hälfte von allen Luzerner Gemeinden und zur andern Hälfte vom Kanton Luzern über einen Pro-Kopf-Beitrag finanziert. Die politische Steuerung erfolgt über die Delegiertenversammlung. Der Verbandsleitung bestehend aus vier Vertretern seitens Kantons und vier Vertretern seitens Gemeinden obliegt die strategische Führung. Die Geschäftsstelle ist gegen aussen die zentrale Anlaufstelle und das Kompetenzzentrum des Verbandes. Sie besorgt die operative Umsetzung sämtlicher Aufgaben des Verbandes.

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